Allgemeine Geschäftsbedingungen der Ski- und Snowboardschule Laichingen für Wochenendski- und Wochenendsnowboardkurse am Hagsbuch

 

Stand: Dezember 2014

 

1. Vorzeitiges Beenden des Kurses

Ist ein Kursteilnehmer verbindlich angemeldet sind die Skikursgebühren vollständig zu bezahlen. Dies gilt auch beim Verlassen des Kurses vor dem offiziellen Ende, sofern dies nicht in dem Verantwortungsbereich des Veranstalters fällt.

 

2. Verhinderung des Teilnehmers vor Beginn des Kurses oder Rücktritt

Kann ein angemeldeter Kursteilnehmer nicht teilnehmen, so kann er sich bis spätestens 12.00 Uhr des ersten Kurstages telefonisch unter der im Kontakt angegebenen Rufnummer abmelden.

 

3. Annullierungskosten

Tritt der Teilnehmer unberechtigt zurück, werden unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 5,00 € Bearbeitungskosten gefordert. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

 

4. Abbuchung der Kursgebühr

Die Skischule des TSV Laichingen e. V. zieht die Kursgebühr frühestens 1 Tag nach Beendigung des Kurses vom angegebenen Konto ab. Sofern Sie bei der Anmeldung eine Emailaddresse angegeben haben, erhalten Sie die gesetzlich vorgeschriebene Prenotification inklusive Angabe des Betrages mit der Bestätigungsemail für den gebuchten Kurs.

 

5. Kosten bei Rückgabe der Lastschrift

Wird die Lastschrift zurückgegeben, werden unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 10,00 € Bearbeitungskosten zzgl. Bankspesen für die Rückgabebuchung gefordert. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

 

6. Höhere Gewalt

Die Ski- und Snowboardschule Laichingen übernimmt keine Haftung für den Betrieb der Liftanlagen. Bei Nichtbetrieb der Liftanlage entfällt die Verbindlichkeit für beide Seiten. Bei witterungsbedingtem Ausfall des Kurses, der von der Skischulleitung verbindlich festgestellt wird, entfällt die Verbindlichkeit für beide Seiten ebenfalls.

Muss der Kurs vorzeitig in Folge höherer Gewalt abgebrochen werden, so erhält der Kursteilnehmer eine Gutschrift der ausgefallenen Zeit, bzw. nur eine anteilige Gebühr wird abgebucht.

 

7. Haftung

Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht. Dies gilt auch bei Handlungen unserer Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen. Der Haftungsausschluss gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Die Benutzung unseres Förderbandes erfolgt auf eigene Gefahr. Den Anweisungen unserer Lehrkräfte ist Folge zu leisten. Ein Nichtbefolgen kann den Kurs-Ausschluß zur Folge haben.

 

8. Salvatorische Klausel

Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so ist auf die inhaltlich entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen zurückzugreifen. Im Übrigen hat die Nichtigkeit einer einzelnen Bestimmung nicht die Unwirksamkeit der übrigen Vereinbarungen zur Folge.

 

9. Erfüllungsort

Erfüllungsort und Zahlungsort ist 89150 Laichingen.

 

10. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist 89073 Ulm / Donau.

 

11. Impressum

siehe Impressum